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Seit Januar 2003 ist für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe die
Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung vorgeschrieben.

Zu diesen Tätigkeiten zählen:

Kontrollgänge im öffentliche Verkehrsraum oder
in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem
Verkehr (Sicherheitspersonal in Einkaufszentren,
ahnhöfen, Citystreifen, Flughäfen usw.), Schutz vor
Ladendieben (Ladendetektive, Doorman)

Bewachungen im Einlassbereich von gast-
gewerblichen Diskotheken (Türsteher).

Bis auf wenige Ausnahmen benötigen alle
Mitarbeiter, die in diesen Bereichen tätig
werden wollen, den Nachweis über die
bestandene Sachkundeprüfung.

Als gewerblich zugelassenes
Unternehmen für Vorbereitungs-
schulungen zur Abnahme der Sachkunde-
prüfung IHK im Bewachungsgewerbe
bieten wir, teilweise durch das Arbeitsamt
finanzierte, Schulungen an. Hierbei werden
die Teilnehmer intensiv auf die Thematiken des
mündlichen und schriftlichen Teils der
Sachkundeprüfung vorbereitet.

Dazu gehören folgende Sachgebiete:

   
    -
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    - Gewerberecht
    - Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
    - Bürgerliches Gesetzbuch
    - Straf- und Verfahrensrecht
    - Umgang mit Verteidigungswaffen
    - Unfallverhütungsvorschriften
    - BGV C 7 (Wach- und Sicherungsdienste)
    - Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
    - Grundzüge der Sicherheitstechnik


 

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