Seit Januar 2003
ist für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe die
Sachkundeprüfung nach
§ 34a Gewerbeordnung vorgeschrieben.
Zu diesen Tätigkeiten
zählen:
Kontrollgänge im
öffentliche Verkehrsraum oder
in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich
öffentlichem
Verkehr (Sicherheitspersonal in Einkaufszentren,
ahnhöfen,
Citystreifen, Flughäfen usw.), Schutz vor
Ladendieben (Ladendetektive, Doorman)
Bewachungen im
Einlassbereich von gast-
gewerblichen Diskotheken (Türsteher).
Bis auf wenige Ausnahmen
benötigen alle
Mitarbeiter, die in diesen Bereichen tätig
werden wollen, den
Nachweis über die
bestandene Sachkundeprüfung.
Als gewerblich zugelassenes
Unternehmen für Vorbereitungs-
schulungen zur Abnahme der Sachkunde-
prüfung IHK
im Bewachungsgewerbe
bieten wir, teilweise durch das Arbeitsamt
finanzierte,
Schulungen an. Hierbei werden
die Teilnehmer intensiv auf die Thematiken des
mündlichen und schriftlichen Teils der
Sachkundeprüfung vorbereitet.
Dazu gehören folgende
Sachgebiete:
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