Fördermöglichkeiten und Rabatte
Ratenzahlung
Für alle unsere Ausbildungen gibt es die Möglichkeit eine individuelle
Ratenzahlung zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie uns an.
Inhouse-Tarife
Bei der Inhouse-Buchung eines unserer Angebote ergeben sich
selbstverständlich andere Tarife als für die offenen Seminare.
Bitte fordern Sie hierzu unser Angebot an.
Sozialtarife
Studenten und Schüler erhalten bei uns gesonderte ermäßigte Tarife.
Weitere Fördermöglichkeiten
Je nach
Ihrer derzeitigen Situation und dem Bundesland in dem Sie wohnen gibt es die
Möglichkeit Fördermittel zu beantragen. Bitte informieren Sie sich
detailliert.Bei jeweiligen Trägern auf unserer Seite
Fördermittel für Qualifizierungen erhalten Sie eine grobe Übersicht der
Förderprogramme, sowie bei den jeweiligen Trägern der Maßnahmen.
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Berufstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Viele Selbständige nehmen die Prämiengutscheine in Anspruch. Zur Zielgruppe
gehören z.B. auch Verheiratete, bei denen ein Partner sich in Elternzeit
befindet und der andere Ehepartner das gemeinsam veranlagte Jahreseinkommen
von bis zu 51.200 Euro verdient
Gefördert werden
Ziel der Bundesregierung ist es, den Stellenwert der Weiterbildung zu
erhöhen und mehr Menschen zu verstärkter Beteiligung an Weiterbildung zu
motivieren.
Gefördert werden Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen
25.600 Euro nicht übersteigt. Bei gemeinsamer Veranlagung gelten
entsprechend 51.200 Euro.
Förderart und Höhe
Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge,
Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die Ihrer beruflichen Fortbildung
dienen. Die Hälfte der Lehrgangskosten (maximal 500 Euro) kann über den
Prämiengutschein finanziert werden, den Rest trägt der Weiterbildungsnehmer
als Eigenanteil. Gefördert werden Erwerbstätige, deren zu versteuerndes
Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt. Bei gemeinsamer Veranlagung
gelten entsprechend 51.200 Euro.
Die Prämie kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, also in
diesem Jahr und erneut im nächsten Jahr.
Vor der Anmeldung zu einer Weiterbildung muss eine Beratung bei einer der
zugelassenen Beratungsstellen erfolgen, bei der die Förderungsberechtigung
durch Einkommens- und Steuerbelege festgestellt wird und das Bildungsziel
bestimmt wird.
Informationen gibt es unter: www.bildungsprämie.info
Förderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
an Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (QualiKug)
und Transferkurzarbeitergeld (QualiKugTransfer)
Zielgruppe:
QualiKug: Bezieherinnen und Bezieher von konjunkturellem
Kurzarbeitergeld (§ 169 SGB III) und Saison-Kurzarbeitergeld (§ 175 SGB
III).
QualiKugTransfer: Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld
nach § 216b SGB III
Gefördert werden:
Berufliche Weiterbildung, die der Vertiefung oder Ergänzung beruflicher
Kenntnisse dient. Um die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen an die gestiegenen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu
verbessern, fördert der ESF die Teilnahme an sinnvollen
Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Bezieher von Kurzarbeitergeld die Zeiten des
Arbeitsausfalls für ihre Weiterbildung nutzen.
Bei den förderfähigen Maßnahmen wird zwischen allgemeinen und spezifischen
Weiterbildungsmaßnahmen unterschieden.(QualiKug)
Um den Übergang in eine andere Beschäftigung zu erleichtern und um
Arbeitslosigkeit zu vermeiden, fördert der ESF bereits während des Bezuges
von Transferkurzarbeitergeld Teilnahme an sinnvollen arbeitsmarktlich
zweckmäßigen Maßnahmen. (QualiKugTransfer)
Fördart und Höhe:
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art
der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten
Personenkreis.
QualiKug:
Die Grundförderung beträgt für
• allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen 60 Prozent und für
• spezifische Qualifizierungsmaßnahmen 25 Prozent
der Lehrgangskosten.
Dies gilt auch für nicht anerkannte Maßnahmen,die z. B. von zugelassenen
Trägern oder sonstigen Fremdreferenten durchgeführt werden. Entscheiden Sie
sich für eine solche Maßnahme, sollten Sie sich im Vorfeld bei der
zuständigen Agentur für Arbeit nach der Höhe der angemessenen Kosten
erkundigen.
QualiKugTransfer:
Die anfallenden Lehrgangskosten werden durch den ESF finanziert soweit sie
angemessen sind und sofern sich der Arbeitgeber in angemessenem Umfang an
der Finanzierung beteiligt
Weitere
Informationen finden Sie
hier und
hier.
Förderung
betrieblicher und beruflicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches
Förderverfahren)
Zielgruppe:
Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit),
Praktikanten, Werkstudenten, Studenten im land-, forst- und
hauswirtschaftlichen Bereich, in begründeten Fällen Auszubildende,
Arbeitslose oder sonstige Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten
wollen, Selbstständige
Gefördert werden:
Betriebliche Weiterbildungen mit folgenden Zielsetzungen:
-
Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze
-
Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen in Unternehmen
-
Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern
-
Professionalisierung des Unternehmensmanagements
-
Erwerb interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich
internationales Marketing
Förderart und Höhe:
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschuss je nach
Unternehmensgröße.
Weiterbildungsmaßnahmen allgemein
kleine Unternehmen (KMU): 80 Prozent der Kosten
mittlere Unternehmen (KMU): 70 Prozent der Kosten
Großunternehmen: 60 Prozent der Kosten
zusätzliche Förderung für benachteiligte Arbeitnehmer
alle Unternehmen: +10 Prozent auf Förderhöchstsatz, jedoch nicht mehr als
80%
Nähere Informationen
unter:
http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_2431.jsp
|