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Fördermöglichkeiten und Rabatte

Ratenzahlung
Für alle unsere Ausbildungen gibt es die Möglichkeit eine individuelle
Ratenzahlung zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie uns an.

Inhouse-Tarife
Bei der Inhouse-Buchung eines unserer Angebote ergeben sich
selbstverständlich andere Tarife als für die offenen Seminare.
Bitte fordern Sie hierzu unser Angebot an.

Sozialtarife
Studenten und Schüler erhalten bei uns gesonderte ermäßigte Tarife.

 

Weitere Fördermöglichkeiten

Je nach Ihrer derzeitigen Situation und dem Bundesland in dem Sie wohnen gibt es die Möglichkeit Fördermittel zu beantragen. Bitte informieren Sie sich detailliert.Bei jeweiligen Trägern auf unserer Seite Fördermittel für Qualifizierungen erhalten Sie eine grobe Übersicht der Förderprogramme, sowie bei den jeweiligen Trägern der Maßnahmen.

Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Berufstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen. Viele Selbständige nehmen die Prämiengutscheine in Anspruch. Zur Zielgruppe gehören z.B. auch Verheiratete, bei denen ein Partner sich in Elternzeit befindet und der andere Ehepartner das gemeinsam veranlagte Jahreseinkommen von bis zu 51.200 Euro verdient

Gefördert werden
Ziel der Bundesregierung ist es, den Stellenwert der Weiterbildung zu erhöhen und mehr Menschen zu verstärkter Beteiligung an Weiterbildung zu motivieren.

Gefördert werden Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt. Bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro.

Förderart und Höhe
Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die Ihrer beruflichen Fortbildung dienen. Die Hälfte der Lehrgangskosten (maximal 500 Euro) kann über den Prämiengutschein finanziert werden, den Rest trägt der Weiterbildungsnehmer als Eigenanteil. Gefördert werden Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt. Bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro.

Die Prämie kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, also in diesem Jahr und erneut im nächsten Jahr.

Vor der Anmeldung zu einer Weiterbildung muss eine Beratung bei einer der zugelassenen Beratungsstellen erfolgen, bei der die Förderungsberechtigung durch Einkommens- und Steuerbelege festgestellt wird und das Bildungsziel bestimmt wird.

Informationen gibt es unter: www.bildungsprämie.info



Förderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
an Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (QualiKug)
und Transferkurzarbeitergeld (QualiKugTransfer)

Zielgruppe:
QualiKug: Bezieherinnen und Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld (§ 169 SGB III) und Saison-Kurzarbeitergeld (§ 175 SGB III).

QualiKugTransfer: Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld nach § 216b SGB III

Gefördert werden:
Berufliche Weiterbildung, die der Vertiefung oder Ergänzung beruflicher Kenntnisse dient. Um die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an die gestiegenen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu verbessern, fördert der ESF die Teilnahme an sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Bezieher von Kurzarbeitergeld die Zeiten des Arbeitsausfalls für ihre Weiterbildung nutzen.

Bei den förderfähigen Maßnahmen wird zwischen allgemeinen und spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen unterschieden.(QualiKug)

Um den Übergang in eine andere Beschäftigung zu erleichtern und um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, fördert der ESF bereits während des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld Teilnahme an sinnvollen arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen. (QualiKugTransfer)

Fördart und Höhe:
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art
der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis.

QualiKug:
Die Grundförderung beträgt für
    • allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen 60 Prozent und für
    • spezifische Qualifizierungsmaßnahmen 25 Prozent
der Lehrgangskosten.

Dies gilt auch für nicht anerkannte Maßnahmen,die z. B. von zugelassenen Trägern oder sonstigen Fremdreferenten durchgeführt werden. Entscheiden Sie sich für eine solche Maßnahme, sollten Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit nach der Höhe der angemessenen Kosten erkundigen.

QualiKugTransfer:
Die anfallenden Lehrgangskosten werden durch den ESF finanziert soweit sie angemessen sind und sofern sich der Arbeitgeber in angemessenem Umfang an der Finanzierung beteiligt

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

 

Förderung betrieblicher und beruflicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)

Zielgruppe:
Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit), Praktikanten, Werkstudenten, Studenten im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, in begründeten Fällen Auszubildende, Arbeitslose oder sonstige Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen, Selbstständige

Gefördert werden:
Betriebliche Weiterbildungen mit folgenden Zielsetzungen:

    - Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze

    - Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen in Unternehmen

    - Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern

    - Professionalisierung des Unternehmensmanagements

    - Erwerb interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing

 

Förderart und Höhe:
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschuss je nach Unternehmensgröße.

 

Weiterbildungsmaßnahmen allgemein

kleine Unternehmen (KMU): 80 Prozent der Kosten
mittlere Unternehmen (KMU): 70 Prozent der Kosten
Großunternehmen: 60 Prozent der Kosten

zusätzliche Förderung für benachteiligte Arbeitnehmer

alle Unternehmen: +10 Prozent auf Förderhöchstsatz, jedoch nicht mehr als 80%

Nähere Informationen unter: http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_2431.jsp

 

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